Wieder gibt es Neues von den Juristen. Mit der Neuerung des Fernabsatzgesetzes betrifft es diesmal auch uns Makler und Sie als unsere Kunden. Was das genau für Sie als Kunde heißt, können Sie nachfolgend lesen:
Nach der aktuellen Rechtssprechung stellt bereits ein Anruf oder eine E-Mail z.B. zum Zweck einer Nachfrage oder mit der Bitte um Besichtigung einer angebotenen Immobilie (mit Hinweis auf eine anfallende Mieter/-Käuferprovision) grundsätzlich ein Angebot zum Abschluss eines Maklervertrages dar.
Der Makler nimmt dieses Angebot stillschweigend an, indem er dem Interessenten die gewünschten Auskünfte erteilt. Damit ist es rechtlich bereits zu diesem Zeitpunkt zum Abschluss eines Maklervertrages gekommen, der lediglich beinhaltet, dass Sie die Maklerprovision dann zahlen werden, wenn Sie sich für die angebotene Immobilie entscheiden und ein notarieller Kaufvertrag bzw. ein Mietvertrag abgeschlossen worden ist.
Eine Formvorschrift - wie z.B. die Schriftform - gibt es für Maklerverträge nämlich nicht. Aber eine Maklerprovision ist immer erst bei Vertragsabschluss verdient und fällig. Alle Maklerleistungen bis zu diesem Zeitpunkt (Informationen, Besichtigungen usw.) sind natürlich völlig kostenfrei für Sie!
Ein Vertrag kann somit ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Beteiligten oder außerhalb der Geschäftsräume (vormals Haustürgeschäft) zustande kommen und fällt dann unter die Vorschriften
des Fernabgesetzes, das inzwischen nach Europarecht ab 13.06.2014 auch Anwendung auf Dienstleistungsverträge findet.
Das Europarecht schreibt vor, dass neben der eigentlich Widerrufsbelehrung auch ein Muster-Formular für einen Widerruf zur Verfügung zu stellen ist. Die Widerrufsbelehrung finden Sie
nachfolgend auf dieser Internetseite und am Ende auch als PDF-Download zum Ausdrucken. Ebenso finden Sie dort ein Muster-Formular für den Widerruf.
Die Verwendung dieses Formulars ist aber nicht vorgeschrieben; Sie können den Widerruf auch anders eindeutig erklären.
NEU für Sie als Kunde ist, dass Sie uns bestätigen müssen, dass Sie die Widerrufsbelehrung erhalten und zur Kenntnis genommen haben. Weiterhin müssen wir nach Ihrer Bestätigung vierzehn Tage warten, bis wir mit unserer Arbeit fortfahren können, so dass Sie weitere Informationen zum Objekt bzw. Besichtigungen erst zwei Wochen später erhalten/durchführen können. Um diesen Vorgang zu beschleunigen erlaubt das Fernabsatzgesetz eine Aufnahme zur sofortigen Tätigkeit, wenn Sie uns dies schriftlich erlauben. Auch hier können Sie ein Muster-Formular nutzen, welches Sie am Ende dieser Seite als PDF-Download finden.
Diese Verbraucherinformationen gilt für Maklerverträge, die ab 13.06.2014 abgeschlossen worden sind.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
haeusslerimmobilien
Veilchenweg 43
82024 Taufkirchen
089-600 11 788
Email: info@ph-realestate.de
mittels einer eindeutigen Erklärung
(z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das
jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des
Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für
diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem
Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Hinweis auf Provisionspflicht:
Bei Abschluss eines rechtsgültigen notariellen Kaufvertrages fällt eine Käuferprovision in Höhe von 3,57 % inkl. MWST. aus dem verbrieften Kaufpreis an. Bei Kontaktangabe mit Ausschluss des
Widerrufsrechts schließen Sie einen rechtsgültigen Maklervertrag mit der Firma haeusslerimmobilien ab, welcher jedoch erst und ausschließlich mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages eine
Provisionspflicht auslöst.